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Das Verfassungsgericht hebt einen Teil der lokalen Steuerklauseln an, die in Spanien als „Plusvalia Municipal“ bekannt sind.

Geschrieben von Urbane International auf November 15, 2021
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Am Mittwoch, den 27. Oktober, erklärte das spanische Verfassungsgericht einen Teil der Artikel „Plusvalia Municipal“ für ungültig.

Also, was ist die „Plusvalia Municipal“?

  • In Spanien ist diese lokale Steuer, besser bekannt als „Plusvalia Municipal“, eine Steuer, die das Rathaus erhebt, sobald ein Verkäufer seine Immobilie verkauft.
  • Ziel dieser Steuer ist es, den Wert des Grundstücks, auf dem die Immobilie steht, zu erhöhen. Ein Teil davon ist auf Verbesserungen des Gebiets zurückzuführen, die von der lokalen Regierung und der Gemeinde durchgeführt werden.
  • Um den Steuerwert zu berechnen, benötigen Sie den Einheitswert der Immobilie und die Anzahl der Jahre, die seit dem letzten Besitzerwechsel vergangen sind.

Diese Steuer hat eine bedeutende Kontroverse ausgelöst, die im Laufe der Jahre das ganze Land erschüttert hat. Am 27. Oktober ordnete das Verfassungsgericht an, dass diese Steuer verfassungswidrig wäre, wenn der Verkäufer beim Kauf und Verkauf der Immobilie Verluste verzeichnet hätte.

Diese Entscheidung wurde hauptsächlich dadurch getroffen, dass ein Verkäufer einen Gewinn von 4.343,66€ erhielt. Nach Abzug anderer Aufwendungen reduzierte sich der Betrag auf 3.473,90 €, während die erforderliche „Plusvalia Municipal“ 3.560,02 € betrug, was 83,89% des Umsatzes entspricht und über dem tatsächlichen Gewinn liegt.

Aufgrund von Situationen wie dieser annulliert das Madrider Gericht die Gewinne der „Plusvalia Municipal“, wenn sie den tatsächlichen Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie übersteigen.

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