Golden Visa Barcelona - Ein Leitfaden für Investoren in spanischen Immobilien
Erhalten Sie eine spanische Aufenthaltsgenehmigung mit einem goldenen Visum
Am 27. September 2013 verabschiedete die spanische Regierung ein neues Gesetz namens La Ley de Emprendedores oder auch bekannt als das Unternehmergesetz. Oft als Gold-Visa-Programm bezeichnet, war der Kern dieses Gesetzes die Möglichkeit, ein Aufenthaltsvisum für Spanien zu erhalten, indem man Geld in spanische Immobilien oder spanische Unternehmen investiert.
Seit der Einführung des Golden Visa-Gesetzes gab es eine erhebliche Reaktion von internationalen Käufern. Die spanische Presse hat diese Entwicklungen mit einigen interessanten Highlights aufmerksam verfolgt. Der Hauptnachrichtenpunkt ist, dass Barcelona das Top-Ziel für Investoren ist, die das spanische Goldene Visum suchen.
Goldenes Visum für Immobilieninvestitionen in Spanien
Da unser Fokus hier auf Immobilien liegt, werden wir nicht auf die Aspekte des Gesetzes eingehen, die Investitionen in spanische Anleihen oder die Gründung spanischer Unternehmen beinhalten. Wir interessieren uns mehr für den Immobilienaspekt.
Das Ley de Emprendedores ist in dieser Hinsicht einfach. Um den Prozess der Erlangung eines goldenen Visums für den Aufenthalt in Spanien zu beginnen, ist die erste Voraussetzung der Kauf einer Immobilie im Wert von 500.000 Euro oder mehr. Es ist wichtig zu betonen, dass das tatsächlich investierte Geld 500.000 Euro betragen oder überschreiten muss, um sich für das Goldene Visum in Spanien zu qualifizieren. Eine Immobilie zu kaufen, die 500.000 Euro kostet und die Hälfte davon mit einer Hypothek zu bezahlen, auch eine spanische Hypothek ist nicht qualifiziert.
Ebenso reicht es für ein spanisches goldenes Visum nicht aus, eine 500.000-Euro-Immobilie in Spanien mit einem Investitionspartner zu kaufen, bei dem jeder von Ihnen einen anderen Betrag einzahlt. Die Höhe der Investition in eine Immobilie in Spanien muss 500.000 Euro oder mehr in Ihrem Namen betragen.
Diese 500.000 Euro sind das Minimum in Bezug auf die gesamte Kapitalinvestition, es können nicht die Steuern oder die mit dem Kauf verbundenen Kosten enthalten. Die ITP oder die Mehrwertsteuer müssen immer über die 500.000 Euro kommen.
Spanische Residenz für Immobilieninvestoren
Sobald wir verstanden haben, dass die grundlegende und wichtigste Voraussetzung für den Erhalt eines spanischen goldenen Visums für Immobilieninvestitionen die Mindestinvestition von 500.000 Euro ist, können wir die anderen einfacheren und vielleicht offensichtlicheren Anforderungen abhaken. Der Anleger muss volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt sein. Sie können keine offenen rechtlichen oder strafrechtlichen Probleme in Spanien haben oder ohne die richtigen Papiere im Land sein. Sie müssen eine Krankenversicherung abschließen und über ausreichende Mittel verfügen, um sich selbst zu versorgen.
Sobald diese Anforderungen erfüllt sind, wenden Sie sich ideal an eine Anwaltskanzlei, die den Antrag auf ein goldenes Visum für Sie verwalten kann.
Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass für das Goldene Visum für Immobilieninvestoren in Spanien das Investitionsniveau immer beibehalten werden muss. Es kann nicht zu einer Verringerung des investierten Betrags durch den Verkauf oder die Verpfändung der Immobilie im weiteren Verlauf der Zeit kommen. Die spanischen Behörden behalten sich das Recht vor, die Höhe der Investitionen jederzeit zu überprüfen. In Bezug auf Mitglieder der Investorenfamilie. Das Gesetz akzeptiert, dass auch direkte Angehörige des Hauptinvestors in das Goldene Visum einbezogen werden können. Dies bedeutet, dass der Investitionsbedarf für Ehepaare gleich ist.
Spanisches goldenes Visum - Vorteile außerhalb Spaniens
Sobald Sie das Goldene Visum in Spanien für Immobilieninvestitionen erhalten haben, können Sie ohne Einschränkungen im gesamten Schengen-Raum Europas reisen.