Neue Regulierung für Kurzzeit- und Mittelfristmieten in Spanien: Was Sie Wissen Müssen

Königliches Dekret 1312/2024: Transparenz und Schutz für den Mietmarkt

Neue Regulierung für Kurzzeit- und Mittelfristmieten in Spanien: Was Sie Wissen Müssen

Neue Regulierung für Kurz- und Mittelfristige Vermietungen in Spanien

Verstehen Sie das Königliche Dekret 1312/2024 und seine Auswirkungen auf Mietverträge

Am 24. Dezember wurde das Königliche Dekret 1312/2024 im BOE veröffentlicht. Es führt das Einheitsregister für Vermietungen und das Digitale Einzelfenster für Vermietungen ein, um die Verwaltung und den Austausch von Daten zu Kurz- und Mittelfristmietverträgen zu verbessern und deren korrekte Nutzung sicherzustellen. Dieses Dekret tritt am 2. Januar in Kraft, und die vollständige Umsetzung muss bis zum 1. Juli 2025 erfolgen.

Wichtige Unterschiede zwischen Langzeit- und Kurz-/Mittelfristmietverträgen

In Spanien werden Langzeitmietverträge durch das Urban Leasing Law (Gesetz 29/1994) geregelt und sind für die Wohnnutzung vorgesehen. Diese Verträge bieten Mietern Sicherheit und Stabilität und laufen in der Regel über mehrere Jahre. Kurz- und mittelfristige Mietverträge hingegen sind für temporäre Aufenthalte gedacht, wie etwa für einen Kurs, ein Arbeitsprojekt oder eine medizinische Behandlung in Spanien. Diese Verträge richten sich an nicht dauerhafte Wohnbedürfnisse und umfassen häufig vollständig möblierte Unterkünfte mit allen notwendigen Annehmlichkeiten.

Das Ziel der Regierung mit dieser neuen Regulierung ist es sicherzustellen, dass diese mittel- und kurzfristigen Mietverträge nicht missbraucht werden. Insbesondere sollen Vermieter davon abgehalten werden, temporäre Verträge für Mieter anzubieten, die tatsächlich eine langfristige Wohnlösung suchen. Durch klare Regeln und ein transparentes Register hofft die Regierung, legitime Langzeitmieter zu schützen und gleichzeitig einen fairen und regulierten Markt für temporäre Vermietungen zu schaffen.

Wer ist von der Regulierung betroffen?

Diese Regulierung gilt hauptsächlich für Kurzzeitvermietungen, die nicht unter Artikel 2 des Urban Leasing Law fallen. Dazu gehören Vermietungen für temporäre Zwecke wie Urlaub, Arbeitseinsätze, Studien oder medizinische Behandlungen. Die vermieteten Immobilien müssen für die temporäre Nutzung angemessen möbliert und ausgestattet sein.

Hotels, Aparthotels, Campingplätze, Wohnwagenstellplätze und ähnliche Unterkünfte sind von dieser Registrierungspflicht ausgenommen.

Neue Verpflichtungen für Vermieter

Vermieter, die kurz- oder mittelfristige Vermietungen anbieten, müssen jede Immobilie im Digitalen Einzelfenster registrieren. Sie müssen außerdem eine eindeutige Registrierungsnummer für jede vermietete Immobilie oder Einheit erhalten und diese Information an Online-Plattformen weitergeben, die ihre Immobilie anbieten. Darüber hinaus sind Vermieter verpflichtet, den Behörden Informationen über ihre Vermietungen bereitzustellen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Obwohl die Regulierung den ordnungsgemäßen Ablauf und die Transparenz der temporären Vermietungen fokussiert, regelt sie keine Aspekte wie die Dokumentation zur Rechtfertigung eines mittelfristigen Vertrags. Diese Maßnahme soll jedoch sicherstellen, dass Mietverträge ihrem vorgesehenen Zweck entsprechen und sowohl Mieter als auch Vermieter vor Missbrauch schützen.

Expertenmeinung

Barbara Capelli, Leiterin der Abteilung für Vermietungen und Immobilienverwaltung bei Urbane International Real Estate, erklärt die Bedeutung dieser neuen Regulierung: "Diese Maßnahme ist eine positive Entwicklung für den Mietmarkt in Spanien. Sie sorgt für mehr Transparenz und verhindert den Missbrauch von temporären Verträgen, während sie restriktivere Maßnahmen, die einige regionale Regierungen in Betracht zogen, vermeidet. Diese Balance kommt sowohl Vermietern als auch Mietern zugute und schafft einen faireren Markt."

Wie Urbane International Ihnen helfen kann

Urbane International Real Estate steht Vermietern zur Seite, um diese neue Regulierung zu bewältigen. Wir bieten Expertenberatung zur Registrierung Ihrer Immobilie im Digitalen Einzelfenster und zur Einhaltung aller Anforderungen. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, wie sich diese Regulierung auf Sie auswirkt, kontaktieren Sie Barbara Capelli direkt per E-Mail.

Unser erfahrenes juristisches und Immobilienverwaltungsteam steht bereit, um Ihre Verpflichtungen zu klären und den Prozess reibungslos zu gestalten.

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