Neue Steuerregeln in Katalonien: Was sich für Käufer und Eigentümer mit dem Gesetzesdekret 5/2025 ändert
Katalonien führt progressive Steuersätze für die ITP ein, senkt die Einkommensteuer für Geringverdiener und verdoppelt die Tourismusabgabe – mit begrenzten Vorteilen für Käufer im Zentrum von Barcelona.

Gesetzesdekret 5/2025: Steuerliche Änderungen in Katalonien
Neuerungen bei ITP, IRPF und Tourismussteuer
In den vergangenen Monaten haben wir bei Urbane International Real Estate die steuerlichen Entwicklungen in Katalonien aufmerksam verfolgt – insbesondere im Hinblick auf den Immobiliensektor. Mit der Verabschiedung des Gesetzesdekrets 5/2025 sind die erwarteten Änderungen nun offiziell beschlossen.
Das neue Gesetz zielt auf ein gerechteres Steuersystem ab, das einkommensschwache Haushalte, junge Käufer und schutzbedürftige Gruppen entlasten soll – während hochpreisige und spekulative Immobilienkäufe stärker belastet werden. Die Änderungen betreffen die Grunderwerbssteuer (ITP), die Einkommensteuer (IRPF) sowie die Tourismusabgabe. Alle Regelungen treten am 27. Juni 2025 in Kraft.
Für viele Immobilieninteressenten in Barcelona bringen die neuen Regelungen jedoch kaum Vorteile. Aufgrund der hohen Immobilienpreise übersteigen die meisten Käufer die Einkommensgrenzen, um in den Genuss der steuerlichen Entlastungen zu kommen.
„Die katalanische Regierung wirkt derzeit sehr aktiv – Änderungen im Steuerrecht, neue Mietvorschriften und jetzt ein Rekordniveau bei der ITP“, sagt Katya Moshnikova, Senior Sales Consultant bei Urbane International in Barcelona. „Der Markt braucht eher gezielte Anreize als neue Belastungen.“
1. Änderungen bei der Grunderwerbssteuer (ITP)
Die ITP für den Erwerb von Bestandsimmobilien folgt jetzt einem progressiven System:
- 10 % bis 600.000 €
- 11 % zwischen 600.001 € und 900.000 €
- 12 % zwischen 900.001 € und 1.500.000 €
- 13 % ab 1.500.001 €
Weitere Änderungen:
- 5 % ermäßigter Satz für Käufer bis 35 Jahre (zuvor 32) beim Erwerb des Hauptwohnsitzes.
- 5 % ermäßigter Satz für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt.
- 20 % für Großvermieter (10 oder mehr Wohnungen).
- 20 % für den Kauf ganzer Wohngebäude (Ausnahme: natürliche Personen mit bis zu 4 Einheiten zur Eigennutzung).
- 50 % ITP-Ermäßigung bei Umwandlung von Büros oder Rohbauten in Sozialwohnungen oder Unternehmenssitze.
2. Einkommensteuer (IRPF) für Geringverdiener
- Neuer Mindeststeuersatz: von 10,5 % auf 9,5 % für Jahreseinkommen unter 33.000 €.
- Vereinfachung: Reduzierung der Steuerstufen von 9 auf 8.
- Abzüge für Mietausgaben:
- Altersgrenze erhöht von 32 auf 35 Jahre.
- Einkommensgrenze erhöht von 20.000 € auf 30.000 €.
- Höchstbetrag von 300 € auf 500 € angehoben.
- Pflicht entfällt, dass die Miete über 10 % des Einkommens liegen muss.
- Neue Steuerabzüge:
- Bis zu 1.000 € für Miete bei Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt.
- Bis zu 3.000 € für Beiträge zu Wohn- oder Agrargenossenschaften.
- 150 € (Einzelveranlagung) bzw. 300 € (gemeinsam) für die Aufnahme minderjähriger Personen.
3. Erhöhung der Tourismussteuer
- Verdopplung: Die Touristensteuer wird in allen Kategorien verdoppelt.
- In Barcelona: 2 € bis 7 € pro Person und Nacht.
- Rest von Katalonien: 1,20 € bis 6 €.
- Neue Verteilung: 25 % der Einnahmen fließen in Wohnraumpolitik.
- Ziele: Förderung von Nachhaltigkeit, saisonunabhängigem Tourismus und emissionsarmer Mobilität.
Sie haben Fragen zu den Auswirkungen dieser neuen Maßnahmen auf Ihre Immobilienpläne in Katalonien? Kontaktieren Sie das Team von Urbane International Real Estate für eine persönliche Beratung.