Katalonien verschärft Mietobergrenzen: Auch Kurzzeit- und Zimmervermietung betroffen
Ein neues Dekret weitet die Mietpreisbegrenzung auf temporäre Mietverhältnisse und Wohngemeinschaften aus – während das Angebot an Mietwohnungen in Katalonien weiter drastisch zurückgeht.

Katalonien verschärft Mietobergrenzen: Auch Kurzzeit- und Zimmervermietung betroffen
Ein neues Dekret weitet die Mietpreisbegrenzung auf temporäre Mietverhältnisse und Wohngemeinschaften aus – während das Angebot an Mietwohnungen in Katalonien weiter drastisch zurückgeht.
Die katalanische Regionalregierung hat ein neues Dekret beschlossen, das die bestehenden Mietpreisdeckel auf zeitlich befristete Mietverträge sowie Zimmervermietungen ausweitet. Auch diese Mietformen müssen künftig die gleichen Regeln einhalten wie langfristige Wohnraummieten – insbesondere in sogenannten angespannten Wohnlagen.
Offiziell soll die Maßnahme den Zugang zum Wohnraum erleichtern. Doch viele Branchenkenner befürchten das Gegenteil: ein weiteres Schrumpfen des ohnehin knappen Angebots auf dem Mietmarkt.
„Die Absicht ist gut“, sagt Katya Moshnikova, Senior Advisor bei Urbane International Real Estate, „aber die Regelung setzt zu sehr auf das Bild des Vermieters, der nur nach Schlupflöchern sucht. Dabei sind viele auf die Mieteinnahmen angewiesen, um ihre Immobilie zu finanzieren. Und der Mietpreisindex? Der ist vollkommen realitätsfern – eine perfekt renovierte Wohnung darf im Schnitt nur 100 Euro mehr kosten als eine unsanierte im selben Haus. Das ist nicht fair.“
Was ändert sich genau?
Laut dem neuen Gesetz gelten Mietpreisobergrenzen künftig für alle Vermietungen, die eine Wohnnutzung abdecken – selbst wenn der Mietzeitraum kurz ist. Nur bei touristischen oder freizeitorientierten Nutzungen sind Ausnahmen möglich, sofern diese im Vertrag klar ausgewiesen sind. Dies kann natürlich zu Schwierigkeiten bei der Auslegung führen, was genau als Nachweis für einen Mietvertrag zu touristischen oder freizeitorientierten Zwecken gilt. Das Gesetz berücksichtigt auch „kulturelle“ Gründe.
Für die Vermietung von Zimmern schreibt das Dekret vor, dass die Gesamtsumme der Mieteinnahmen für alle Zimmer nicht über dem gesetzlichen Höchstwert für die gesamte Wohnung liegen darf. Auch irreführende Klauseln oder einseitige Vertragsbedingungen sollen künftig als Mietbetrug gewertet werden.
Das Mietangebot schrumpft weiter
Die Plattform idealista zeigt: In Barcelona ist das Angebot an Langzeitmieten bis Ende 2024 um 26 % gesunken, während saisonale Mietverträge im gleichen Zeitraum um 31 % zugenommen haben. Seit 2020 ist der Bestand an verfügbaren Langzeitmietwohnungen um 58,1 % eingebrochen.
Auch andernorts sieht es nicht besser aus: In Girona stieg die Zahl der temporären Vermietungen um 167 %, in Tarragona um 57 % und in Lleida um 82 % – während Langzeitvermietungen überall rückläufig sind.
WG-Zimmer werden immer teurer
Barcelona ist mittlerweile die teuerste Stadt Spaniens für Zimmervermietung. Der Durchschnittspreis liegt bei 620 Euro im Monat – mehr als in Madrid (565 Euro). Barcelona stellt zudem 14 % des gesamten spanischen Angebots in diesem Segment.
Weitere Punkte des Dekrets
Die Reform betrifft auch den sozialen Wohnungsbau. In angespannten Zonen soll der Status als geförderte Wohnung automatisch verlängert werden. Außerdem wird das Vorkaufsrecht des Staates gegenüber Großvermietern gestärkt. Die bei Incasòl hinterlegten Mietkautionen sollen künftig in den Bau neuer Sozialwohnungen fließen.
Offiziell heißt es, das neue Gesetz solle ein ausgewogenes und bezahlbares Wohnungsangebot sichern. Doch aktuelle Zahlen deuten in eine andere Richtung: weniger Wohnungen, steigende Mieten – und für viele bleibt der Wohnungsmarkt weiterhin unzugänglich.